Im Rahmen der implantologischen Weiterbildung bzw. zum Erhalt des Tätigkeitschwerpunktes Implantologie wurde in den Richtlinien der DGI und in Zusammenarbeit mit der APW/DGZMK festgelegt, dass mindestens ein Hospitationstag und eine Supervision durchgeführt werden muss.
Unsere Praxis ist als Lehrpraxis seit 2014 zur Durchführung dieser kollegialen Begleitung zertifiziert.
„Lernen von Experten“ - das ist der Grundgedanke der curriculären Fortbildung der DGI.
Verbindliche Richtlinien für die Durchführung von Hospitationen und Supervisionen im Rahmen des Curriculums Implantologie der DGI in Zusammenarbeit mit der APW/DGZMK:
1. Hospitation
1.1. Ein Hospitationstag hat den Umfang eines normalen Arbeitstages (mind. 6 Stunden).
1.2. Der maximale Teilnehmerkreis besteht in der Regel aus drei Hospitanten.
1.3. Die Hospitanten sehen Implantationen, Freilegungen, prothetische Versorgungen von Implantaten und Versorgungen im Recall.
1.4. Die Gebühr für die Hospitation beträgt pro Tag für
DGI-Mitglieder EUR 330,00 ggf. zzgl. MwSt.
Nichtmitglieder EUR 400,00 ggf. zzgl. MwSt.
1.5. Als Nachweis für die Teilnehmer dürfen nur die von der DGI zur Verfügung gestellten Bescheinigungen verwendet werden.
1.6. Die Hospitationspraxis stellt den Teilnehmern Getränke und kleine Snacks kostenfrei zur Verfügung.
2. Supervision
2.1. Die Arzt-Patient-Rechtsbeziehung besteht zwischen dem Kursteilnehmer, der die Supervision ablegt und dem mitgebrachten Patienten. Die Aufklärung und Haftung obliegt dem Kursteilnehmer. Er kann die von ihm durchgeführte Behandlung seinem Patienten in Rechnung stellen.
2.2. Der Supervisor erhält von
DGI-Mitgliedern 400,00 EUR ggf. zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde Supervision
von Nicht-Mitgliedern 450,00 EUR ggf. zzgl. MwSt. pro angefangene Stunde Supervision
2.3. Der Kursteilnehmer kann seine benötigten Materialen mitbringen.
2.4. Sachkosten für Implantate und verwendete Augmentationsmaterialien können nach Aufwand vom Supervisor dem Operateur berechnet werden.
2.5. Verbandsmaterialien, Einmalartikel, Medikamente, Röntgenaufnahmen, OP-Kleidung, OP-Nutzung oder Ähnliches können dem Kursteilnehmer nicht in Rechnung gestellt werden.
2.6. Als Nachweis für die Teilnehmer dürfen nur die von der DGI zur Verfügung gestellten Bescheinigungen verwendet werden.
2.7. Bei Supervisionen, die in den Praxen von Teilnehmern stattfinden, sind individuelle Vereinbarungen über Honorarzahlungen und Fahrtkostenentschädigungen im Vorfeld schriftlich zu verfassen.
2.8. Der Teilnehmer operiert seinen Patienten mit eigenem Assistenzpersonal. Sollte der Teilnehmer keine eigene Assistenz mitbringen, kann ihm – nach vorheriger Absprache – die Assistenz des Supervisors in Rechnung gestellt werden.